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Immobilien und Investitionen

Immobilienkauf in Thailand – rechtliche Regeln und was Ausländer wissen müssen (Leitfaden 2026)

22. Februar 2026
15 Min. Lesezeit
Immobilienkauf in Thailand – rechtliche Regeln und was Ausländer wissen müssen (Leitfaden 2026)

Der Kauf einer Immobilie in Thailand kann eine hervorragende Investition oder Lebensentscheidung sein. Die rechtliche Struktur unterscheidet sich jedoch stark von der in Europa oder den USA. Ausländer können Land nicht einfach direkt erwerben, und Missverständnisse bei den Regeln können teuer werden.

Nachfolgend ein klar verständlicher Überblick über den rechtlichen Rahmen für Ausländer, die 2026 in Thailand Immobilien erwerben wollen.

Können Ausländer in Thailand Immobilien besitzen?

Kurz gesagt:

Ausländer können Eigentumswohnungen besitzen, aber in der Regel kein Grundstück direkt.

Das thailändische Immobilienrecht trennt klar zwischen Grund- und Gebäudeeigentum. Diesen Unterschied zu verstehen, ist entscheidend.

1. Kauf einer Eigentumswohnung (die sicherste Option)

Eigentumswohnungen sind die einzige Art von Immobilie, die Ausländer in Thailand vollständig mit rechtlicher Volltitel besitzen können.

Rechtliche Anforderungen:

  • Ausländerquote: Maximal 49% der Gesamtwohnfläche eines Gebäudes dürfen in ausländischem Besitz sein. Die verbleibenden 51% müssen thailändischen Eigentümern gehören.
  • Volleigentum (Freehold): Sie erhalten ein Chanote (Eigentumsurkunde), das auf Ihren Namen registriert wird.
  • Devisentransfer: Der Kaufbetrag muss aus dem Ausland in Fremdwährung überwiesen werden. Ihre Bank stellt ein Foreign Exchange Transaction Form (FETF) als Nachweis aus.

Vorteile:

  • vollständiges rechtliches Eigentum – die Wohnung gehört Ihnen, Sie mieten sie nicht
  • Sie können verkaufen, vermieten oder vererben
  • kein thailändischer Ehepartner oder Firmenmantel erforderlich
  • klarer Rechtsschutz nach thailändischem Recht

Ablauf:

  1. Prüfen Sie, ob das Gebäude noch freie Ausländerquote hat
  2. Unterzeichnen Sie den Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement)
  3. Überweisen Sie das Geld aus dem Ausland (Bankunterlagen aufbewahren)
  4. Registrieren Sie die Eigentumsübertragung beim Land Department
  5. Erhalten Sie das Chanote auf Ihren Namen

Anfallende Kosten:

  • Übertragungsgebühr: 2% des registrierten Werts (meist 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt)
  • Stempelgebühr: 0,5% (falls anwendbar)
  • Quellensteuer: in der Regel vom Verkäufer getragen
  • Anwaltsgebühren: variabel (ca. 1–2% des Kaufpreises)

2. Leasehold (häufig für Villen und Häuser)

Da Ausländer kein Land besitzen können, sind Leasehold-Vereinbarungen bei Häusern und Villen üblich.

So funktioniert es:

  • Sie mieten das Grundstück (und häufig auch das Gebäude) für einen festen Zeitraum
  • Standardlaufzeit: 30 Jahre (gesetzliches Maximum)
  • Verlängerung: oft als 30+30+30 Jahre (insgesamt 90 Jahre) strukturiert, aber nur die ersten 30 Jahre sind rechtlich garantiert

Wichtige Punkte:

  • Die ersten 30 Jahre sind durchsetzbar: beim Land Department registriert
  • Verlängerungen sind NICHT garantiert: die zweiten und dritten 30-Jahres-Abschnitte hängen vom Willen des Grundstückseigentümers ab
  • Der Leasehold wird in die Urkunde eingetragen: das schützt Ihre Rechte während der Laufzeit

Vorteile:

  • Zugang zu Grundstücksimmobilien (Villen, Häusern)
  • meist günstiger als vergleichbare Freehold-Wohnungen
  • kann vererbt oder verkauft werden (mit Zustimmung des Grundeigentümers)

Nachteile:

  • Sie besitzen das Grundstück nicht
  • Verlängerungen sind nicht automatisch
  • Der Wiederverkaufswert hängt von der Restlaufzeit ab

3. Eigentum über eine thailändische Firma (rechtlich komplex)

Manche Ausländer gründen eine thailändische GmbH, um Land zu kaufen. Das ist formal legal, aber streng reguliert.

Struktur:

  • Der Ausländer hält bis zu 49% der Anteile
  • Thailändische Gesellschafter halten 51% (müssen echte Gesellschafter sein, keine Strohmänner)
  • Die Gesellschaft kauft und besitzt das Grundstück

Rechtliche Risiken:

  • Strohmanngesellschafter sind illegal: Thailänder ohne echtes Investment einzusetzen verstößt gegen den Foreign Business Act
  • Staatliche Kontrolle: Behörden können Strohmannstrukturen untersuchen und das Eigentum annullieren
  • Hoher Verwaltungsaufwand: jährliche Audits, Steuererklärungen und Gesellschafterversammlungen sind Pflicht

Wann es legitim funktioniert:

  • Sie führen in Thailand ein echtes Geschäft (Hotel, Guesthouse, Restaurant)
  • Die thailändischen Partner sind echte Investoren mit eigenem Kapital
  • Die Gesellschaft arbeitet aktiv und erwirtschaftet Einnahmen

Warnung: Strohmanngesellschafter nur zur Umgehung der Grundstücksgesetze zu nutzen, ist illegal und riskant. Solche Immobilien können beschlagnahmt werden.

4. Ehe mit einem thailändischen Staatsbürger

Auch wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind, können Sie Land nicht direkt besitzen. Ihr thailändischer Ehepartner kann das jedoch, und Sie haben bestimmte rechtliche Schutzmöglichkeiten.

So funktioniert es:

  • Das Grundstück wird auf den Namen Ihres thailändischen Ehepartners eingetragen
  • Sie müssen beim Land Department erklären, dass die Kaufsumme Sondergut Ihres Ehepartners ist (keine eheliche Gemeinschaft)
  • Sie können das Gebäude auf dem Grundstück getrennt besitzen

Rechtlicher Schutz:

  • Nießbrauch (Usufruct): gibt Ihnen lebenslang das Recht, die Immobilie zu nutzen (selbst wenn die Ehe endet)
  • Superficies: ermöglicht Ihnen, das Gebäude unabhängig vom Grundstück zu besitzen
  • Mietvertrag: Ihr Ehepartner kann Ihnen das Land für 30 Jahre vermieten

Scheidung und Tod:

  • ohne rechtliche Absicherungen können Sie den Zugriff auf die Immobilie verlieren
  • Usufruct- und Superficies-Rechte schützen Ihre Interessen
  • Ehe- bzw. Gütervereinbarungen helfen bei der Klarstellung der Eigentumsverhältnisse

5. Alternative Konstruktionen

Usufruct (Nutzungsrecht)

Ein Usufruct gibt Ihnen das rechtliche Recht, ein Grundstück zu bewohnen und zu nutzen – lebenslang oder bis zu 30 Jahre, je nachdem, was kürzer ist.

  • wird beim Land Department registriert
  • kann vom Grundeigentümer nicht widerrufen werden
  • endet mit Ihrem Tod (nicht vererbbar)
  • nützlich für Altersruhesitze

Superficies (Gebäuderecht)

Ermöglicht Ihnen, ein Gebäude oder eine Struktur auf fremdem Land zu besitzen.

  • bis zu 30 Jahre gültig (verlängerbar)
  • beim Land Department registriert
  • Sie können das Gebäude unabhängig vom Grundstück verkaufen

Benötigte Dokumente

Beim Kauf einer Eigentumswohnung:

  • gültiger Reisepass mit aktuellem Visum
  • Foreign Exchange Transaction Form (FETF) – Nachweis, dass das Geld aus dem Ausland kam
  • Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement)
  • Übertragungsunterlagen beim Land Department
  • Eigentumsurkunde der Wohnung (Chanote)

Bei der Anmietung einer Immobilie:

  • Mietvertrag (auf Thai und Englisch)
  • Kopie des Grundstücksbriefs (Chanote)
  • Registrierung beim Land Department (zwingend für Durchsetzbarkeit)
  • Zahlungsnachweis

Beim Firmenkauf:

  • Handelsregisterauszüge
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Gesellschaftsvertrag und Satzung
  • Nachweis echter Kapitaleinlagen der thailändischen Gesellschafter

Steuern und Gebühren

Beim Kauf:

  • Übertragungsgebühr: 2% des registrierten Immobilienwerts
  • Stempelgebühr: 0,5% (falls anwendbar, entfällt meist, wenn die Übertragungsgebühr gezahlt wird)
  • Quellensteuer: progressiver Satz je nach Immobilienwert (in der Regel vom Verkäufer)
  • Gewerbesteuer: 3,3% (wenn der Verkäufer die Immobilie weniger als 5 Jahre besaß)

Beim Halten der Immobilie:

  • Jährliche Grundsteuer: 0,02%–0,1% des geschätzten Werts (bei Wohnimmobilien)
  • Hausgeld: je nach Gebäude (typisch 30–80 THB pro m² pro Monat)
  • Nebenkosten: Strom, Wasser, Internet (sofern zutreffend)

Beim Verkauf:

  • Kapitalertragssteuer: in die Quellensteuerberechnung integriert
  • Maklerprovision: in der Regel 3–5% (verhandelbar)

Häufige Fallstricke und wie Sie sie vermeiden

1. Strohmannstrukturen

Risiko: Thailändische Strohmänner zu nutzen, um 51% einer Gesellschaft zu kontrollieren, ist illegal und kann zur Beschlagnahme der Immobilie führen.

Lösung: Nutzen Sie Gesellschaftsstrukturen nur für echte geschäftliche Zwecke mit echten thailändischen Partnern.

2. Mietverträge nicht zu registrieren

Risiko: Nicht registrierte Mietverträge über 3 Jahre sind nicht durchsetzbar, wenn der Grundeigentümer verkauft.

Lösung: Langzeitmietverträge immer beim Land Department registrieren lassen.

3. Mündliche Absprachen

Risiko: Mündliche Zusagen zu Verlängerungen oder Gebäuderechten sind nicht durchsetzbar.

Lösung: Alle Abreden schriftlich, auf Thai und Englisch, und rechtlich registriert.

4. Unzureichende Due Diligence

Risiko: Kauf einer Immobilie mit unklarem Titel, bestehenden Schulden oder Rechtsstreitigkeiten.

Lösung: Immer eine vollständige Due Diligence durchführen:

  • Urkunde beim Land Department prüfen
  • sicherstellen, dass keine offenen Hypotheken oder Lasten bestehen
  • Baugenehmigungen prüfen (bei Häusern/Villen)
  • Verwaltung und Finanzen des Kondominiums sichten

5. Devisenanforderungen ignorieren

Risiko: Ohne korrekte FETF-Dokumentation können Sie das Wohnungseigentum nicht registrieren.

Lösung: Geld aus dem Ausland in Fremdwährung überweisen und alle Bankdokumente aufbewahren.

Finanzierung und Hypotheken

Thailändische Banken vergeben selten Hypotheken an Ausländer, es sei denn:

  • Sie haben eine thailändische Arbeitserlaubnis
  • Sie können ein stabiles Einkommen in Thailand nachweisen
  • Sie bieten erhebliche Sicherheiten

Typische Konditionen (bei Genehmigung):

  • Beleihungswert (LTV): 50–70% (für Ausländer niedriger)
  • Zinssätze: 5–7% pro Jahr
  • Laufzeit: 10–20 Jahre

Die meisten ausländischen Käufer zahlen bar oder finanzieren im Heimatland.

Erbschaft und Nachlassplanung

Eigentumswohnungen in Ausländerhand können laut Testament oder heimatlichem Recht vererbt werden.

Wichtige Punkte:

  • verfassen Sie ein Testament (in Thailand und im Heimatland)
  • registrieren Sie das thailändische Testament beim örtlichen Amphoe (Bezirksamt) oder in der Botschaft
  • Erben können die Wohnung erben, müssen beim Verkauf aber die Ausländerquote einhalten
  • Bei Leasehold-Objekten werden die Rechte nicht automatisch übertragen (hängt vom Vertrag ab)

Beste Standorte für ausländische Käufer

Bangkok

  • höchste Nachfrage nach Wohnungen
  • starke Mietrenditen in zentralen Lagen (Sukhumvit, Silom, Sathorn)
  • Preise: 80.000–300.000+ THB pro m²

Phuket

  • beliebt für Villen und Leasehold-Objekte
  • hoher Tourismus – gutes Vermietungspotenzial
  • Preise: 100.000–400.000+ THB pro m² (Wohnungen)

Hua Hin

  • erschwinglicher als Bangkok oder Phuket
  • beliebt bei Ruheständlern und Langzeitexpats
  • Mischung aus Wohnungen und Leasehold-Villen
  • Preise: 50.000–150.000 THB pro m²

Chiang Mai

  • niedrige Lebenshaltungskosten
  • wachsende Expat-Gemeinschaft
  • gut für langfristiges Wohnen
  • Preise: 40.000–100.000 THB pro m²

Pattaya

  • großes Angebot an Wohnungen
  • beliebt bei Ruheständlern
  • attraktive Preise
  • Preise: 40.000–120.000 THB pro m²

Zusammenarbeit mit Maklern

Ein lizenzierter, seriöser Makler spart Zeit und reduziert das Risiko.

Worauf achten:

  • lizenziert beim Thailand Board of Investment (BOI) oder einem Berufsverband
  • Englischkenntnisse (für klare Kommunikation)
  • Erfahrung mit ausländischen Käufern
  • Transparenz bei Gebühren und Provisionen

Maklerprovisionen:

  • üblicherweise 3–5% des Verkaufspreises
  • in der Regel vom Verkäufer, aber vorab klären

Rechtliche Beratung

Die Beauftragung eines thailändischen Anwalts, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist, ist unerlässlich.

Leistungen:

  • Due Diligence der Eigentumsurkunde
  • Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen
  • Registrierung der Transaktionen beim Land Department
  • Einrichtung von Firmenstrukturen (falls zutreffend)
  • Nachlassplanung und Testamentserstellung

Anwaltshonorare:

  • Wohnungskauf: 30.000–80.000 THB
  • Leasehold-Verträge: 20.000–50.000 THB
  • Firmengründung: 50.000–150.000 THB

Abschließende Empfehlungen

Beste Vorgehensweise:

  • Informieren Sie sich: Verstehen Sie das thailändische Immobilienrecht, bevor Sie sich festlegen
  • Fachleute einschalten: Nutzen Sie lizenzierte Makler und erfahrene Anwälte
  • Alles registrieren: Mietverträge, Usufruct und Superficies müssen registriert sein, um durchsetzbar zu sein
  • Dokumentation aufbewahren: insbesondere das FETF beim Wohnungskauf
  • Seien Sie realistisch beim Leasehold: Verlängerungen sind nicht garantiert
  • Meiden Sie illegale Konstruktionen: Strohmannfirmen können den Verlust der Immobilie bedeuten

Wie i24 Global hilft

Bei i24 Global begleiten wir ausländische Käufer durch den gesamten Immobilienkauf in Thailand:

  • Unterstützung bei der Immobiliensuche – wir helfen Ihnen, die passende Immobilie für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget zu finden
  • Juristische Empfehlungen – wir bringen Sie mit erfahrenen Immobilienanwälten zusammen
  • Due-Diligence-Unterstützung – Prüfung von Urkunden und Unterlagen
  • Übersetzungsleistungen – damit Sie jede Vereinbarung verstehen
  • Visum- und Aufenthaltsplanung – wir stimmen den Kauf mit den Visa-Anforderungen ab
  • Vollständige Umzugsunterstützung – vom Kauf bis zum Einleben

Kontaktieren Sie uns per WhatsApp, LINE oder telefonisch unter +66600035933, um über Ihre Kaufpläne zu sprechen. Wir führen Sie durch den Prozess und helfen Ihnen, fundierte und rechtlich sichere Entscheidungen zu treffen.


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